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Tages-Anzeiger
30. April 2016

Lehrer gehen juristisch gegen filmende Schüler vor


Zudem reichte der Lehrer Anzeige ein. Die Schüler müssen sich deshalb vor dem Jugendgericht verantworten. Ihnen droht eine Busse oder gemeinnützige Arbeit. Der Fall Ecublens ist in der Waadt kein isoliertes Phänomen. Es gebe mehrere Anzeigen von Lehrern im Kanton, sagte Alain Bouquet, Generaldirektor der obligatorischen Schulen in der Waadt, der Nachrichtenagentur SDA und bestätigte damit Angaben in einem Bericht der Zeitung «24 heures». Er habe Kenntnis von mindesten fünf Fällen. Das Problem wurde auch am vergangenen Donnerstag an der Konferenz der Schulleiter erörtert.

Die Vorfälle in der Waadt sind keine Einzelfälle, wie Beat W. Zemp, Präsident des Dachverbands Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH), der Nachrichtenagentur SDA sagte. Er empfiehlt Lehrerinnen und Lehrern, das Thema im Klassenzimmer anzusprechen und fehlbare Schüler anzuzeigen. Denn eine Lehrperson ohne deren Einwilligung zu filmen und das Video zu veröffentlichen, sei kein Kavaliersdelikt. «Das ist nicht nur eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, sondern eine Blossstellung», sagte Zemp. Einen Lehrer zu ärgern, zu filmen und die Bilder zu veröffentlichen, sei Mobbing. (SDA)


Quelle: SDA / Schweiz. Depeschenagentur