Beschwerde über desinformierende Ukraine-Berichterstattung der Redaktion ARD-aktuell
Beschwerde über desinformierende Ukraine-Berichterstattung der Redaktion ARD-aktuell
Volker Bräutigam, Adlerweg 1, 23879 Mölln, 05.06. 2014
Frau Ute Schildt
Vorsitzende des NDR-Rundfunkrats
Hamburg, Rothenbaumchaussee 131
Nachrichtlich an:
Herrn Intendant Lutz Marmor (l.marmor@ndr.de)
Herrn ARD-aktuell-Chefredakteur Kai Gniffke (redaktion@tagesschau.de)
Frau Chefredakteurin Claudia Spiewak (c.spiewak@ndr.de)
Redakteursausschuss des NDR (ndr@ndr.de / ?redakteursausschuss@ndr.de?)
Meine Beschwerde über desinformierende Ukraine-Berichterstattung der Redaktion ARD-aktuell, datiert v. 29.04. und 30.04. 2014. Hier: intellektuell und argumentativ notleidende Stellungnahme der ARD-aktuell-Chefredaktion
Sehr geehrte Frau Schildt,
einen vollen Monat nach Eingabe meiner Beschwerde habe ich am 2. Juni, übermittelt von Herrn Intendant Lutz Marmor, die Stellungnahme des ARD-Aktuell-Chefredakteurs Dr. Gniffke erhalten.
Die vorgelegte kasuistische Argumentation kann keinen Beschwerdeführer zufriedenstellen. Deshalb und gemäß Ihrem Hinweis vom 9.5. 2014 bitte ich den Rundfunkrat erneut, sich selbst mit der Angelegenheit zu befassen. Mir ist ohnehin unverständlich geblieben, warum ein Gremium, das zur Kontrolle der Einhaltung von gesetzlichem Programmauftrag und -richtlinien berufen ist, erst einmal den Intendanten fragt und sich derweil mittels Geschäftsordnung (§7) daran hindert, selbst zu entscheiden, ob in beklagten Fällen ein Regelverstoß vorliegt. Fragt man nach dem Verzehr einer verdächtigen Semmel erst den Bäcker, ob sie einwandfrei und genießbar war, bevor man das selbst beurteilt?
Zum Schreiben des Chefredakteurs
Entgegen seiner Behauptung war die Verwendung des Begriffs „OSZE-Militärbeobachter“ in den beklagten Sendungen manipulativ verkürzend, sie war eine zur Missinterpretation zwingende Nachrichtenfälschung.
Gniffkes salvatorische Bezugnahme auf das „Wiener Dokument“ (WD 11) kann man auch als präventiven Versuch werten, den Rundfunkrat über die irreführende Tagesschau-Berichterstattung hinwegzutäuschen.
Diesen Vorwurf stütze ich im Folgenden auf eine Würdigung des WD 11 – es wurzelt schließlich im KSZE-Vertrag – seitens des Auswärtigen Amtes Berlin und auf Auszüge aus dem WD 11 selbst (vollständig ist es hier im Anhang beigefügt).
Zunächst das Auswärtige Amt
„Der Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) wurde 1990 zwischen den damaligen Mitgliedstaaten der NATO und des Warschauer Pakts geschlossen und trat 1992 in Kraft. Durch ihn sollte in Europa ein sicheres und stabiles Gleichgewicht der konventionellen Streitkräfte auf niedrigerem Niveau geschaffen und die Fähigkeit zu Überraschungsangriffen und groß angelegten Offensivhandlungen in Europa beseitigt werden....“
WD 11, Einleitung, Abs. 1 und 2
„Die Teilnehmerstaaten erinnern daran, dass es das Ziel (...) des durch die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa eingeleiteten multilateralen Prozesses ist, etappenweise neue, wirksame und konkrete Schritte zu unternehmen, die darauf gerichtet sind, Fortschritte bei der Festigung des Vertrauens und der Sicherheit und bei der Verwirklichung der Abrüstung zu erzielen, um der Pflicht der Teilnehmerstaaten, sich der Androhung oder Anwendung von Gewalt in ihren gegenseitigen Beziehungen sowie in ihren internationalen Beziehungen im allgemeinen zu enthalten, Wirkung und Ausdruck zu verleihen.“
Aus beiden Zitaten ergibt sich glasklar die Zielsetzung, auf die das WD 11 mit seinen „VSBM“ gerichtet ist: Abrüstung und Rüstungskontrolle. Das Dokument bietet hingegen keine Rechtsgrundlage in einem darüber hinausgehenden, etwa allgemeinen politischen Sinn, erst recht nicht für verdeckte Operationen wie im Fall der Offiziere, die in der Ostukraine festgesetzt worden waren.
Zitat Wiener Dokument, Kapitel IV (25) und (35) sowie Kapitel VI (50), jeweils letzter Satz
„Militärische Besucher werden während des Besuchs in der Regel ihre Uniformen und Abzeichen tragen.“
Die am 24. April in der Ostukraine festgesetzten Soldaten waren, wie auch Claus Neukirch, Vizechef des OSZE-Krisenpräventions-Zentrums, bereits am 25. April klargestellt hatte, weder Mitarbeiter der OSZE, noch waren sie im Rahmen einer OSZE-Kontrollmission tätig. Somit liegt bei der Entsendung der deutschen Beobachter durch Ministerin v.d. Leyen ein klarer Verstoß gegen Geist und Buchstaben des WD vor. Zum fraglichen Zeitpunkt fanden in der Ukraine keinerlei Abrüstungsmaßnahmen statt. Von einem speziellen deutschen Sicherheits- und Kontrollinteresse konnte keine Rede sein. Die deutschen militärischen Beobachter waren Mitwirkende einer mit dem Putschistenregime in Kiew, abgesprochenen Aktion. Zu deren Rechtfertigung berief sich die politisch verantwortliche Entsenderin, Ministerin v.d. Leyen, erst zwei Tage nach dem Scheitern auf das Wiener Dokument. Sie vertuschte dabei, dass weder die im WD aufgelisteten formalen Voraussetzungen und Modalitäten erfüllt waren noch der Auftrag der Offiziere dem Geist des WD und der KSZE-Akte entsprach:
- Unterblieben war eine Unterrichtung aller OSZE-Mitglieder inklusive Russlands, mit Angabe der zu verifizierenden Abrüstungsmaßnahmen und militärischen Kapazitäten (konkreter Kontrollzweck), Reiseroute und Besuchsorte;
- die Offiziere waren bei ihrer Festnahme in Zivilkleidung
- Sie hatten heimliche Aufzeichnungen (u.a. über Straßensperren!) gemacht
- die Gruppe führte Waffen mit
Frau v.d. Leyen überging, was längst öffentlich diskutiert wurde: dass die Offiziersgruppe, als Touristen auf Sightseeing getarnt, heimlich in der Ostukraine operiert hatte, dass dieses Vabanquespiel im Kabinett nicht abgesprochenen gewesen und sie selbst nur haarscharf an ihrer Amtsentlassung vorbeigeschrammt war. Für ihren Verbleib kann sie sich beim Außenminister bedanken.
Gniffke kennt die Fakten natürlich und erst recht den gravierenden Unterschied zwischen offiziellen OSZE-Beobachtern und soldatischen „Touristen“, vulgo: Spionageverdächtigen. Er redet sich jetzt darauf hinaus, die Diktion von Tagesschau und Tagesthemen stimme mit dem „Wording“ der Nachrichtenagenturen und der Qualitätszeitungen überein. Wer solch eine Aussage für ein Argument hält, spielt ein intellektuelles Null Ouvert. Gniffke belegt zugleich die zumindest mentale Gleichschaltung und scheint das selbst nicht mal zu merken.
Seine treuherzige Ansage, in seinem Metier sei „äußerste Sorgfalt vonnöten“, zeigt eine dringend erweiterungs- und korrekturbedürftige Berufsauffassung; erst recht gilt das hinsichtlich seiner ablenkenden Bezugnahme auf das Wiener Dokument. Zum seriösen Journalismus gehört eben mehr als nur Sorgfalt: Wahrheitsliebe, Gerechtigkeitssinn, Bereitschaft, unter die Oberflächen zu schauen, kritische Distanz gegenüber allen „offiziellen“ Bekundungen und die Fähigkeit, unterschiedlichstes Quellenmaterial und die verschiedensten Sichtweisen zusammenzuführen, objektivierende, eigenständige Befunde zu erarbeiten und diese zu vertreten.
Gniffkes Darlegung erweckt stattdessen den Eindruck, der Verfasser sei vom kriegsbereiten Nato-Weltverbesserungsauftrag tief beseelt und nicht fähig, sich überhaupt vorzustellen, die Realität könne auch eine andere sein als die von ihm behauptete. Er zeigt keine eigene Positionierung, seine Replik demonstriert vielmehr staatsfrommen Konformismus. In der Öffentlichkeit wird dergleichen Eigenschaft nicht von ungefähr als Bedingung für die Besetzung der wichtigsten Schaltstellen der Meinungsgängelei betrachtet. Wie auch der von Gniffke indirekt für Tagesschau und Tagesthemen beanspruchte „Qualitätsjournalismus“ im medienpolitischen Diskurs längst eine sarkastische, Ablehnung und Verachtung demonstrierende Note hat.
Ich erlaube mir an dieser Stelle, auf eine Kurzansprache zu verweisen, die Eckart Spoo – ehemals Mitglied des Deutschen Presserats – am 31. Mai vor dem ARD-Büro in Berlin hielt (Text hier im Anhang). Seine Kritik speziell an der Tagesschau-Berichterstattung über das Massaker in Odessa belegt zugleich, wie unaufrichtig Dr. Gniffke zu diesem besonderen Nachrichtenthema Stellung bezieht. Ferner gestatte ich mir Literaturhinweise auf zwei medienkritische Standardwerke, die ein Rundfunkrat zumindest im Regal stehen haben sollte:
- Krüger, Dr. Uwe, „Meinungsmacht. Der Einfluss von Eliten auf Leitmedien und Alpha-Journalisten – eine kritische Netzwerkanalyse.“ Herbert von Halem Verlag, Köln 2013, (Reihe des Instituts für Praktische Journalismus- und Kommunikationsforschung), ISBN 978-3-86962-070-1
- Müller, Albrecht, „Meinungsmache: Wie Wirtschaft, Politik und Medien uns das Denken abgewöhnen wollen“, Droemer Verlag, München 2009, ISBN-10: 3426274582; ISBN-13: 978-3426274583.
Dass sich der NDR-Rundfunkrat mit meiner Beschwerde ordentlich befasst, kann ich wohl als selbstverständlich voraussetzen. Dass er sich zu einer bestätigenden Kritik der offenkundigen Misere der Ukraine-Berichterstattung herbeilässt, erwarte ich allerdings nicht. Und schon gar nicht eine generelle Weisung des Aufsichtsgremiums an ARD-aktuell, wenigstens künftig seriöse journalistische Standards zu wahren.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Bräutigam
Anhänge:
- Schreiben Dr. Kai Gniffke (.pdf)
- Ansprache Eckart Spoo, adressiert an die ARD und namentlich an Dr. Gniffke (.pdf)
- „Wiener Dokument WD 11“ der OSZE (.pdf)
- Zur Vervollständigung des Konvoluts auch meine Beschwerdeschreiben
- v. 29.04. 2014 (.pdf)
- v. 30.04. 2014 (.pdf)
- v. heute, 05.06. 2014 (.pdf)
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