Die Bundeszentrale für politische Bildung definiert:
„Totalitarismus bezeichnet eine politische Herrschaft, die die uneingeschränkte Verfügung über die Beherrschten und ihre völlige Unterwerfung unter ein (diktatorisch vorgegebenes) politisches Ziel verlangt.“
Wie zuerst die Süddeutsche Zeitung (Bezahlschranke) und dann u.a. Bild und Cicero (Bezahlschranke) berichteten, will die bei den hessischen Wählern durchgefallene Bundesinnenministerin dem sogenannten Verfassungsschutz, der die Regierung vor der Verfassung schützen soll, das Recht geben, beliebige Bürger und Institutionen vor Menschen zu warnen, die er beobachtet. Dazu braucht es nur die Einschätzung, die keines Beweises bedarf, dass von diesen eine Gefahr ausgehen könnte.
Weiterlesen: https://norberthaering.de/macht-kontrolle/faeser-verfassungsschutz/
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Siehe auch:
Die Westminster-Erklärung
Wir schreiben als Journalisten, Künstler, Autoren, Aktivisten, Technologen und Wissenschaftler, um vor der zunehmenden internationalen Zensur zu warnen, die jahrhundertealte demokratische Normen zu untergraben droht. […] Diese Erklärung ist das Ergebnis eines ersten Treffens von Verfechtern der Meinungsfreiheit aus der ganzen Welt, das Ende Juni 2023 in Westminster, London, stattfand.
https://afsaneyebahar.com/2023/10/18/20696838/
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Meinungsfreiheit vs. Meinungsdiktatur
Von Rechtsanwalt Hans Bauer
27.3.2023