eine Medienverlautbarung
Rechtsanwalt Hans-Jacob Heitz
Wesentlicher Grund ist der im Rahmen der Umsetzung des Bundesbeschlusses am 14. Mai 2014, also vier Tage vor der Abstimmung, publizierte Gesetzesvorentwurf für ein Bundesgesetz zwecks Schaffung eines Bundesinstituts für Qualitätssicherung. Die dafür laut Gesetzesentwurf vorgesehenen Kosten belaufen sich auf insgesamt 30 Mio. Franken zuzüglich neuer Prämien für die Versicherten. Für die Stimmbürger also wichtige Kriterien für ihren Abstimmungsentscheid. Dazu ist im Bundesbüchlein nichts zu lesen, das heisst der Bundesrat/das BAG verhielten sich also völlig intransparent, womit die in der Verfassung geschützte Abstimmungsfreiheit widerrechtlich eingeschränkt war/ist. Die Beschwerde wurde in fünf Kantonen eingereicht, dazu stand eine Frist von nur drei Tagen zur Verfügung. Die Beschwerde kann ans Bundegericht gezogen werden.
Rechtsanwalt Hans-Jacob Heitz