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Wie grosse Goldreserven will der Stimmbürger?

Eidg. Volksabstimmung vom 30. November
von Dr. rer. publ. Werner Wüthrich
10. November 2014
Ist die Volksinitiative «Rettet unser Schweizer Gold» wirklich «unnötig, schädlich und ganz und gar unerwünscht», wie Bundesrätin Widmer-Schlumpf und der Finanzdirektor des Kantons Zug in der «Neuen Zürcher Zeitung» vom 8.10.2014 behaupten? Die laufende Diskussion über die Goldreserven ist nicht neu. Seit dem Zweiten Weltkrieg gab es etliche «Goldabstimmungen», die es wert sind, wieder in Erinnerung gerufen zu werden. Bereits im Jahr 1949 gab es politisch eine ganz ähnliche Situation wie heute.

Es ging um eine neue Währungsverfassung und insbesondere um die Art und Zusammensetzung der Währungsreserven. Bundesrat und Parlament entwarfen damals in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Nationalbank einen Währungsartikel für die Bundesverfassung, der die Zusammensetzung der Währungsreserven offen lassen wollte. Der vorgeschlagene Artikel 39 Absatz 6 sollte wie folgt lauten: «Der Bund kann die Banknoten und andere gleichartige Geldzeichen als gesetzliche Zahlungsmittel erklären. Er bestimmt Art und Umfang der Deckung.» Wäre dieser Artikel angenommen worden, hätte das Parlament die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen können, um vor allem US-Dollars als Währungsreserve zu halten   – wie es die USA den am Bretton-Woods-System beteiligten Ländern nahelegten. Dies war möglich, weil die Banknoten nicht mehr in Gold einlösbar waren.

Die neue Währungsverfassung war im Parlament und in den Medien unbestritten. Der Bundesrat, der National- und der Ständerat stimmten fast einstimmig zu. Einzig die beiden der Freigeldbewegung nahestehenden Nationalräte stimmten dagegen. Um so mehr überraschte die Antwort der Stimmbürger: Am 22. Mai 1949 verwarfen 61,5% der Bürger und 20½ von 22 Ständen die Vorlage. Der Grund war klar: Die deutliche Mehrheit der Stimmbürger lehnte es ab, die Art und die Zusammensetzung der Währungsreserven dem Bund, das heisst den Politikern und der Nationalbank, zu überlassen.   – Grosse Teile der Bevölkerung wünschten, die Goldreserven in der Bundesverfassung verankert zu sehen.

Die Schweizerische Nationalbank, der Bundesrat und das Parlament lernten die Lektion aus dieser Abstimmung. Sie arbeiteten eine neue Vorlage aus. Darin hiess es in Absatz 7: «Die ausgegebenen Banknoten müssen durch Gold und kurzfristige Guthaben gedeckt sein.»   – Allerdings waren die Banknoten auch jetzt nicht einlösbar. Verschiedene National- und Ständeräte brachten zum Ausdruck, dass das Gold als Vorsorge für den Katastrophenfall diene. Der Sprecher der vorberatenden Kommission Renold erklärte dies am 22. Juni 1950 im Nationalrat wie folgt: «Zwar sind die Noten bis auf weiteres nicht einlösbar. Hingegen bleibt das Gold für weiteste Kreise der Bevölkerung mit der Notendeckung verknüpft. Insbesondere ist es die Golddeckung, nach der die Währung am häufigsten beurteilt wird. […]

Bei den gegenwärtigen unausgeglichenen internationalen Wirtschafts- und Währungsverhältnissen ist es für ein Land von grosser Wichtigkeit, über einen ausreichenden Goldbestand zu verfügen. […] Wo dazu in einem Land noch Vorschriften über eine Mindestgolddeckung bestehen, scheint mir, wird damit auch eine grössere Gewähr geboten, dass ein Goldvorrat im entsprechenden Masse geäufnet und gehalten wird.»

Ja zu mehr Goldreserven am 15. April 1951

Am 15. April 1951 sagten 71% der Stimmenden und alle Kantone ja zur neuen Währungsverfassung, die dem Gold wieder ein grösseres Gewicht gab und damit Weichen stellte. In den folgenden 15 Jahren äufnete die Nationalbank die Goldreserven von etwa 800 Tonnen auf bis 2600 Tonnen. Sie kaufte das Gold für 4500 Franken je Kilogramm und hielt an dieser Bewertung bis vor wenigen Jahren fest. Volkswirtschaftlich hat die Schweiz das Gold aus den Ertragsbilanzüberschüssen jener Jahre finanziert, weil sie mehr Güter und Dienstleistungen exportiert als importiert hat. Dahinter standen Hunderte Millionen von Arbeitsstunden der Bevölkerung.

Diese vom Volk gestützte Währungspolitik hat zweifellos zum guten Ruf des Schweizer Frankens beigetragen. Sie hat die Exportindustrie über die Jahre gestärkt, weil diese gelernt hat, sich auch mit einem starken Franken auf den internationalen Märkten zu behaupten. Auch die Kantone wurden gestärkt, weil sie nicht   – wie heute   – ständig mit Nationalbankgewinnen rechnen konnten, sondern auf ihre eigene Kraft vertrauten.

Unterlaufen des Volkswillens durch Bundesrat und Parlament

Das weitere ist bekannt: Die Goldreserven blieben bis vor wenigen Jahren unangetastet   – bis eine Expertenkommission sie als «überschüssig» erklärte und die Nationalbank sie danach im Einvernehmen mit Bundesrat und Parlament zu mehr als der Hälfte verkaufte. Dies geschah allerdings, ohne die Stimmbürger zu fragen, ob sie mit dem Verkauf von Volksvermögen einverstanden seien, und ohne breite Debatte mit dem Volk, wie sie am Anfang der 1950er Jahre stattgefunden hat. Die Rechtsgrundlage lieferte die neue Bundesverfassung von 1999, von der der Bundesrat vor der Abstimmung tatsachenwidrig behauptet hatte, sie sei nur nachgeführt und sprachlich überarbeitet worden, und sie enthalte inhaltlich nichts Neues.

Der Protest des Volkes gegen dieses Vorgehen und gegen die einsetzenden massiven Goldverkäufe äusserte sich nicht nur in Leserbriefen, sondern auch in zwei Volksabstimmungen. Am 22. September 2002 blockierten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Verteilung des Verkaufserlöses. Sie sagten nein zum Vorschlag der Regierung und des Parlamentes, das Geld in eine Solidaritätsstiftung einzubringen, und auch nein zum Vorschlag einer Volksinitiative, das Geld für die Altersversorgung zu verwenden.

Goldreserven statt riskanter Devisen

Vor diesem Hintergrund haben einige Bürgerinnen und Bürger die Volksinitiative «Rettet unser Schweizer Gold» gestartet und über 100000 Unterschriften gesammelt.

Der US-Dollar war inzwischen von Franken 4,37 (im Jahr 1949   – dem Jahr der ersten Goldabstimmung) auf heute unter 90 Rappen gesunken, und der Goldpreis war von damals 4500 Franken bis vor kurzem gegen 50000 Franken das Kilo gestiegen. Die Nationalbank hält heute gemäss ihrer Bilanz für etwa 460 Milliarden Franken Devisen   – etwa die Hälfte davon in Euro und ein Viertel in US-Dollar. Diese Währungen sind mit erheblichen Risiken verbunden. Ihnen gegenüber stehen heute deutlich weniger als 10 Prozent Goldreserven. Diese gigantische Menge von risikobehafteten Währungen kann mit gutem Grund als «überschüssig» bezeichnet werden. Es macht nun wirklich Sinn, mit einem Teil dieser Überschüsse nicht nur Aktien   – wie es heute bereits geschieht   –, sondern auch Gold zu kaufen.

Ja zur Goldinitiative

Wenn die Goldinitiative am 30. November von Volk und Ständen angenommen wird, wird die Nationalbank die Goldreserven in Absprache mit dem Volk wieder aufstocken. Das Gold hat noch jede Währungskrise und jede Währungsreform überlebt. Ich halte die Regel, dass die Nationalbank im heutigen System mindestens 20 Prozent der Aktiven in Gold hält (wie die Initianten es verlangen), für massvoll. Sie ist eine Versicherung für den Katastrophenfall und stärkt auch die Nationalbank, falls diese   – von innen oder auch von aussen   – unter Druck gesetzt wird.  

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