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Breite Kritik am Lehrplan 21 verlangt öffentliche Debatte

05. Januar 2014

Breite Kritik am Lehrplan 21 verlangt öffentliche Debatte

Plädoyer für eine demokratische Konsensfindung über den Auftrag der Volksschule

Von Elsbeth Schaffner, 5. Januar 2014

In den letzten Monaten ist eine sachlich begründete kritische Diskussion über den Lehrplan 21 in breiten Kreisen erwacht. Die Kritik am Lehrplan 21 ist zahlreich und zum Teil grundsätzlicher Natur. Ob die Kantone den neuen einheitlichen Lehrplan irgendwann umsetzen, hängt sicher von der demokratischen Konsensfindung über die wesentlichen Ziele und Inhalte ab. Die offene Diskussion über den Auftrag, den unsere demokratische Gesellschaft der Volksschule erteilt, muss überhaupt erst geführt werden. Schulpraktiker und Eltern wollen einen eindeutigen Bildungsauftrag, der möglichst alle Schulabgänger zu einer qualifizierten Berufsausbildung befähigt und das Gemeinwohl fördert.

Wer die bisherige Debatte in den Medien um den Lehrplan 21 verfolgt, vermisst leider noch zu oft die inhaltlichen Argumente. Kritische Stellungnahmen aus wissenschaftlichen und pädagogischen Kreisen sowie gut begründete Forderungen von den Abnehmern der Volksschule wie dem Gewerbe und den Berufs- und Mittelschulen sind noch kaum bekannt. Im Gegenteil könnte aus den Zeitungsartikeln über verschiedene Stellungnahmen im Rahmen der Konsultation der Eindruck entstehen, dass abgesehen von wenigen Kritikpunkten, die vorwiegend den Umfang betreffen, beinahe einhellige Zustimmung zum Lehrplan 21 herrsche.

Die Wiedergabe der Konsultation tendiert dazu, Kritiker einem politisch rechtsstehenden oder religiösen Umfeld zuzuordnen. Nichts wäre unangebrachter als dies! Gewichtige Stellungnahmen von allen Seiten verlangen eine breite öffentliche Debatte:

Mit dem „Memorandum 550 gegen 550“ (www.550gegen550.ch ) fordern Lehrkräfte aller Stufen „die umfassende Überarbeitung des Lehrplanes 21. Sie verurteilen den Entwurf als ein monumentales Regelwerk der Bildungsbürokratie, der die Schweizer Lehrkräfte zu reinen Vollzugsbeamten degradiert und die Qualität der Schule massiv beeinträchtigen wird.“

Bereits im Mai dieses Jahres veröffentlichte eine Gruppe renommierter Erziehungswissenschaftler, Psychologen und Ärzte ein überaus beachtenswertes Memorandum mit dem Titel „Mehr Bildung   – weniger Reformen“. Die Unterzeichner kritisieren, dass „die Bildungsverwaltung auf modische Versprechungen setzt und internationalen Organisationen wie etwa der OECD vertraut statt Erfahrungen der Bildungspraktiker und vorgängiger Erprobung von Neuem. Bewährte Eigenheiten des schweizerischen Bildungswesen gehen so verloren.“ (Mehr Bildung   – weniger Reformen“)

In ihrem Bericht „Massive Kritik am Lehrplan 21“ schreibt die BaslerZeitung am 20.11.2013: „Roger von Wartburg, Mitglied der Geschäftsleitung des Lehrerverbandes Baselland, hat dieses Memorandum, das schon einige Zeit in der Schublade gelegen ist, entdeckt. Er ist freudig überrascht von der Brisanz dieses Papiers und vom Rückhalt, den die Lehrerschaft damit von namhaften Erziehungswissenschaftlern bekommt. ‚Viele Lehrer haben den Eindruck, dass Reformen fern von ihrem Alltag beschlossen werden’, sagt von Wartburg, der selber unterrichtet. Seit Jahren übernehme die Schweiz blindlings Neuerungen aus dem Ausland. Eine wirkliche Bildungsdebatte habe jedoch gar nie stattgefunden. ‚Aktuell wird der Lehrplan 21 als logische Folge der Bildungsharmonisierung verkauft. Doch diese ist inhaltlich gescheitert’, sagt er. (...)

Der Psychologe Allan Guggenbühl befindet sich unter den Unterzeichnern, der Kinderarzt Remo Largo und auch Kurt M. Füglister, ehemals Dozent an der Pädagogischen Hochschule Basel. ‚Wir haben festgestellt, dass viele Reformen nicht mehr demokratisch ablaufen’, sagt Füglister. ‚Die erhoffte Bildungsharmonisierung wird eher zu einer Katastrophe und so auch der Lehrplan 21.’“ (BAZ 20.11.13)

Tatsächlich findet eine grundsätzliche Abkehr von unserem traditionellen schweizerischen Bildungsverständnis statt. So antwortet Matthias Binswanger, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Fachhochschule Nordwestschweiz in Olten und Privatdozent an der Universität St. Gallen, kürzlich in einem Interview auf die Frage, ob der Lehrplan 21 nicht mehr auf Lernen und Wissen setze: „Nein, tatsächlich nicht. Wirtschaft beispielsweise läuft unter dem Titel ‚Natur, Mensch, Gesellschaft’. Dort wird sie im Teilbereich ‚Wirtschaft, Arbeit, Haushalt’ behandelt. Da sollen die Schüler verantwortungsbewusst Konsumentscheide fällen können. Das scheint mir ein hochtrabendes Ziel, wenn man die Funktionsweise der Wirtschaft noch gar nicht versteht. Im Religionsunterricht ist es dasselbe. Ohne die Bibel und damit die eigene Religion zu kennen, sollen Kinder ‚Verfremdungen religiöser Traditionen’ aufschlüsseln können.“ (BaslerZeitung,17.12.13)

Angesichts der fast vollständigen Werteentleerung dieses Lehrplanes wäre es sehr verwunderlich, wenn nicht zahlreiche kritische Stellungnahmen auch aus kirchlichen und werterhaltenden Kreisen erwachsen. Dabei können sie sich auf die traditionellen christlichen, humanistischen und demokratischen Grundlagen fast aller kantonalen Bildungsgesetze stützen.

Aber nicht einmal diese wesentlichsten Grundwerte unseres Bildungswesens werden öffentlich diskutiert. Das elektronische Konsultationsverfahren zum Lehrplan 21 verunmöglicht praktisch eine inhaltliche Auseinandersetzung, weil keiner die Standpunkte der anderen Teilnehmer kennt. Dadurch drohen die in diesem undurchsichtigen Verfahren eingeholten Meinungen zu versickern. Dabei wäre eine demokratische Konsensfindung über die Parteigrenzen hinweg ohne weiteres möglich, wie die folgenden Ausschnitte aus zwei konkreten Stellungnahmen zeigen.

Die NZZ vom 15.12.2013 berichtet über die Stellungnahme des Schweizerischen Gewerbeverbandes (SGV) zum Lehrplan 21. Darin kritisiere der SGV: „die Qualität der Schweizer Schulen. Und er befürchtet, dass sich die Situation mit dem Lehrplan 21 nicht etwa zum Besseren wendet. (...) SGV-Direktor Hans-Ulrich Bigler spricht von einer ‚Tendenz, dass es den Schulabgängern ein Stück weit an Basiskompetenzen fehlt’. In erster Linie in der Sprache und der Mathematik. Statistisch erhärten lasse sich dies zwar nicht, doch würden viele Lehrmeister und Berufsverbände solche Mängel monieren.

Diese seien oft der Grund dafür, dass Jugendliche ihre Berufslehre abbrächen. Rund 90 Prozent der jungen Erwachsenen haben heute einen Berufs- oder Mittelschulabschluss. Bund, Kantone und Arbeitgeber haben sich das Ziel gesetzt, diesen Anteil auf 95 Prozent zu erhöhen. Dafür braucht es laut dem Gewerbeverband aber eine gute Schulbildung. Was er darunter versteht, legt der SGV in seiner Eingabe zum Lehrplan 21 am Beispiel der Mathematik dar.

Auf der Oberstufe ist eine derartige Fülle von Kompetenzen geplant, dass pro Position bloss zwei bis drei Lektionen zur Verfügung stehen. Für den SGV ist dies ein‚ verwirrendes Gemisch von Grundlagen, Übungen, Anwendungen und mathematischen Spielereien’. Oft fehle der Bezug zur Lebenswelt der Jugendlichen. Damit werde ihre Unlust verstärkt, sich mit Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften zu beschäftigen. Aus Sicht der Berufsbildung hingegen seien die Ansprüche an mathematische Kenntnisse und Fertigkeiten vom Umfang her eher bescheiden, schreibt der SGV. Viel wichtiger sei es, dass die Schulabgänger diese Grundlagen wirklich beherrschten.“ (NZZ, 15.12.2013)

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft unter dem SP-Bildungsdirektor Urs Wüthrich lehnt den Lehrplan 21 als ganzes ab: „Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft lehnt den Lehrplanentwurf in der vorliegenden Form ab und weist diesen zur Überarbeitung zurück. Die im Rahmen der kantonalen Konsultation geäusserten Vorbehalte erachtet der Regierungsrat zum Teil für so gravierend, dass eine Überarbeitung des Lehrplanentwurfs im Hinblick auf eine Inkraftsetzung im Kanton Basel-Landschaft unabdingbar ist. Im Ergebnis muss der Lehrplan deutlich verständlicher und für die Schulpraxis tauglich formuliert, als Erlass einer Behörde gestaltet sowie im Umfang gekürzt sein. Nicht korrekt ist im Lehrplanentwurf, dass das Erreichen des Mindestanspruchs im dritten Zyklus gleichzusetzen sei mit der Befähigung zum Übertritt in die berufliche Grundbildung: Zahlreiche Lehrberufe setzen das Beherrschen von Kompetenzstufen voraus, die deutlich über den Mindestanspruch hinausgehen (...).

Die Bedeutung des Wissens als Voraussetzung von Kompetenz ist hervorzuheben. Dem möglichen Missverständnis, dass Wissen angesichts der erleichterten Zugänglichkeit zu Informationen obsolet wird, muss entgegen getreten werden. Verstehen und vernetztes Wissen als Aspekte der Bildung und der Kompetenzen haben angesichts der Risiken oberflächlicher Informiertheit an Bedeutung zugenommen.“ (RR des Kantons BL, Konsultation zum Lehrplan 21)

Die Ablehnung des Lehrplanentwurfs durch den Kanton Basel-Landschaft löst laut „TagesWoche“ vom 19.12.2013 bei der Deutschweizer Erziehungsdirektion (D-EDK) Irritation aus: „’Der Entscheid von Baselland hat uns etwas überrascht’, sagt Nicole Wespi, Kommunikationsverantwortliche bei der D-EDK. Denn eigentlich sei es formal nicht vorgesehen, dass ein Kanton den Entwurf ablehne, sondern eine Stellungnahme abgebe.“

Auf die Frage der Journalistin, welche Alternativen Baselland zum Lehrplan 21 habe und was es für Harmos und den gemeinsamen Bildungsraum bedeuten würde, wenn der Lehrplan nicht umgesetzt würde, antwortet Alberto Schneebeli, der bei der Baselbieter Bildungsdirektion für die Bildungsharmonisierung zuständig ist: „am Schluss entscheide jeder Kanton selber, ob er den Lehrplan umsetze. Sollte der Lehrplan die Anforderungen aus dem Baselbiet wider Erwarten doch nicht erfüllen, dann könne der Kanton auch den bestehenden Lehrplan weiterentwickeln.“ (TagesWoche, 19.12.2013)

Was nun ansteht, ist eine demokratische Einigung auf die wesentlichen Inhalte und Ziele, die eine qualitativ hochstehende Bildung und das Gemeinwohl in unserem Land gewährleisten. Massgebend ist die gemeinsame Erklärung des EDI und der EDK vom 30. Mai 2011:

«Bund und Kantone verständigen sich auf wenige konkrete und überprüfbare Ziele für das laufende Jahrzehnt. Diese Ziele stützen sich auf die in der Verfassung verankerten Eckpfeiler der Qualität und der Durchlässigkeit.»

Im Einklang mit den kantonalen Volksschulgesetzen muss wieder an die ursprünglichen Grundlagen unseres Schweizerischen Bildungsverständnisses in der Tradition von Johann Heinrich Pestalozzi angeknüpft werden. Die Fehler der bisherigen Reformen müssen korrigiert und die real anstehenden Probleme angegangen werden.

Beiträge zu Alfred Adler und Friedrich Liebling