Lehrer gehen juristisch gegen filmende Schüler vor

Tages-Anzeiger
30. April 2016
Mehrere Lehrer in der Waadt haben gegen Schüler Anzeigen wegen heimlich aufgenommener und im Internet verbreiteter Videos eingereicht. Die Schulen im Kanton werden als Warnung einen Brief an alle Eltern verschicken. Zu einem gravierenden Fall kam es unlängst in der Gemeinde Ecublens in der Nähe von Lausanne, wo Jugendliche einen Lehrer zur Verzweiflung trieben, die Szene mit dem Handy filmten und Videos über Smartphone-Apps verbreiteten. Die Schüler wurden für drei Tage von der Schule verwiesen.

Zudem reichte der Lehrer Anzeige ein. Die Schüler müssen sich deshalb vor dem Jugendgericht verantworten. Ihnen droht eine Busse oder gemeinnützige Arbeit. Der Fall Ecublens ist in der Waadt kein isoliertes Phänomen. Es gebe mehrere Anzeigen von Lehrern im Kanton, sagte Alain Bouquet, Generaldirektor der obligatorischen Schulen in der Waadt, der Nachrichtenagentur SDA und bestätigte damit Angaben in einem Bericht der Zeitung «24 heures». Er habe Kenntnis von mindesten fünf Fällen. Das Problem wurde auch am vergangenen Donnerstag an der Konferenz der Schulleiter erörtert.

Die Vorfälle in der Waadt sind keine Einzelfälle, wie Beat W. Zemp, Präsident des Dachverbands Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH), der Nachrichtenagentur SDA sagte. Er empfiehlt Lehrerinnen und Lehrern, das Thema im Klassenzimmer anzusprechen und fehlbare Schüler anzuzeigen. Denn eine Lehrperson ohne deren Einwilligung zu filmen und das Video zu veröffentlichen, sei kein Kavaliersdelikt. «Das ist nicht nur eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, sondern eine Blossstellung», sagte Zemp. Einen Lehrer zu ärgern, zu filmen und die Bilder zu veröffentlichen, sei Mobbing. (SDA)

Beiträge zu Alfred Adler und Friedrich Liebling


Quelle: SDA / Schweiz. Depeschenagentur