«Kein assistierter Suizid in Deutschland!» Offener Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages

30. Oktober 2015

Dr. med. Susanne Ley
Postfach 68 02 75
50705 Köln
E-Mail: arbeitsbuendnis@kein-assistierter-suizid.de

Kein assistierter Suizid in Deutschland!

Köln, 28.10.2015

Sehr geehrte/r

am 6.11.15 sollen Sie als gewählter Volksvertreter über vier Gesetzentwürfe zum assistierten Suizid abstimmen.

Drei der vier Entwürfe fordern, dass die Beihilfe zur Selbsttötung eines Menschen   – auch für Ärzte   – rechtlich ausdrücklich zugelassen werden soll. Auch der als sogenannter „Weg der Mitte“ bezeichnete Entwurf des Abgeordneten Brand soll, so der Abgeordnete Röspel, den Ärzten die Möglichkeit geben „über das Ende von Leben zu entscheiden.“

  1. Unterstützen Sie daher den Gesetzentwurf des Abgeordneten Sensburg, der als einziger eine klare Werteentscheidung für das Recht auf Leben trifft.
    Begründung: Dem assistierten Suizid geht immer voraus, dass ein Menschenleben von Dritten als lebensunwert beurteilt wird. Damit wird die Grenze zur Euthanasie überschritten. Seit 1945 ist es in Deutschland Konsens, dass es kein lebensunwertes Leben gibt. „Die Humanität gebietet die Achtung vor dem Bild des Menschen auch in seiner beschädigten Erscheinung.“
  2. Folgerichtig ist in Deutschland Tötung auf Verlangen strafbewehrt verboten (StGB § 216).
    Eine Zustimmung des Deutschen Bundestages zu einem Gesetz, das assistierten Suizid rechtlich explizit zulässt, wäre ein beispielloser Wertebruch in der deutschen Nachkriegsgeschichte.
    Es ist wichtig zu erkennen, dass die Haltung gegenüber unheilbar Kranken   – nämlich, dass es Zustände gebe, die als nicht mehr lebenswert zu betrachten sind   – der winzige Auslöser für das Euthanasieprogramm der Nazis war.
  3. Vergleicht man die heute vorgebrachten Argumente für den assistierten Suizid mit denen für Euthanasie aus der Nazizeit, zeigen sich beklemmende Parallelen. Damals wie heute wird von den Befürwortern euphemistisch von humanitärem Akt und Mitleid gesprochen. Selbstbestimmung wird zum höchsten aller Rechtsgüter erhoben.
    Dabei wird verkannt, dass das Leben selbst „die vitale Basis der Menschenrechte und die Voraussetzung aller anderen Grundrechte“ ist.
  4. Bei der Beihilfe zum Suizid geht es nicht nur um den Schutz des individuellen Lebens vor Selbstzerstörung, sondern auch „um dessen Schutz vor den Handlungen Dritter.“
  5. Hier hat der Staat die uneingeschränkte Pflicht, das Leben seiner Bürger zu schützen.
    Betrachten wir die Debatte um den assistierten Suizid unter dem Aspekt des demographischen Wandels, d.h. einer immer älter werdenden Gesellschaft, und kommen dann noch ökonomisch schwierige Zeiten hinzu, besteht die Gefahr, dass der Mensch immer stärker nach seinem Nutzen bewertet wird.
    Der ärztlich assistierte Suizid widerspricht zutiefst dem ärztlichen Ethos und der Menschlichkeit eines Jeden. Die Aufgabe des Arztes ist es, zu heilen und Leiden zu lindern. „Sie (die Ärzte, Anm. d. Verf.) dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“
  6. Hierauf beruht das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient.
    Angesichts der heute schon zulässigen Möglichkeiten muss niemand Sorge haben, dass im Falle einer schweren, unheilbaren und tödlich verlaufenden Krankheit sein Leiden unnötig verlängert wird. Es gibt keinen Grund, der den assistierten Suizid erforderlich macht.
    Auf den Mitmenschen auch am Lebensende angewiesen zu sein, ist natürlich und stellt keine Einschränkung der Autonomie oder Selbstbestimmung dar.
    Mit Hilfe der Palliativmedizin ist eine gute Symptomkontrolle möglich. Palliativversorgung kann suizidpräventiv wirken.
  7. Neben dem Ausbau der Palliativmedizin und der Hospizarbeit könnte das Netz zur Versorgung alter, schwer kranker und sterbender Menschen gestärkt werden, indem die Gesellschaft die soziale Hilfsbereitschaft der Jugend und der gesamten Bevölkerung noch stärker fördert.

Sie tragen mit Ihrem Votum am 6.11.15 die Mitverantwortung dafür, ob wir in Deutschland in Zukunft wieder über „lebenswertes“ und „lebensunwertes“ Leben entscheiden mit allen Konsequenzen, die sich daraus ergeben und die wir aus den Erfahrungen unserer Geschichte und einiger unserer Nachbarländer jetzt schon ableiten können.

Weitere Informationen   – inklusive einem kurzen Info-Trailer   – finden sie auf unserer Website:
www.kein-assistierter-suizid.de

Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Susanne Ley, Internistin, Köln

Die weiteren Unterzeichner dieses Briefes sind:

Heidrun Baisch, Erzieherin, Fellbach; Prof. Dr. med. Axel W. Bauer, Medizinische Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg; Christine Becher-Kuphal, Ärztin, Neunkirchen a. Brand; Prof. Dr. med. Paul Cullen, Niedergelassener Laborarzt, Münster; Prof. Dr. Dr. Klaus Dörner, Psychiater u. Historiker, Hamburg; Helga Ebel, Krebsberatung u. Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen im Gesundheitswesen e.V., Sprecherin BAG Gesundheit u. Soziales DIE LINKE, Aachen; Georg Gallus, Parlamentarischer Staatssekretär a.D., Hattenhofen; Irmgard Gallus, Sozialpädagogin, Fellbach; Dr. med. Lothar Gielow, Internist/Nephrologe (i.R.), Ottobrunn; Christine Green-Ottens, Dipl.-Soz.-Pädagogin, Alfter; Dr. med. Karen Härtel, Fachärztin für öffentliches Gesundheitswesen u. Sozialmedizin, Bad Rothenfelde; Dr. med. Marianne Herzog, Ökumenischer Hospizdienst Gummersbach e.V., Ehrenvorsitzende, Gummersbach; Dr. Susanne Hörnemann, Nervenärztin/Psychotherapie, Köln; Dr. med. Ingeborg Jonen-Thielemann, Mitbegründerin der ersten Palliativstation Deutschlands, Köln; Prof. Dr. rer. nat. Gudrun Kammasch, Berlin; Dr. med. F. Kramer, Hilzingen; Dipl. Ing. U. Kramer, Hilzingen; Prof. Dr. Jochen Krautz, Bergische Universität Wuppertal; Christiane Lambrecht, Landesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL) Bayern; Dr. Norbert Langenfeld, Köln; Rita Müller-Hill, Köln; Dr. Gerhard Nagel, Kinder- u. Jugendarzt, Vorstand „Hippokratische Gesellschaft Deutschland e.V.“, Forchheim; Annelene Neuhaus, Realschullehrerin (i.R.), Köln; Christian Ottens, Dipl.-Kfm., Alfter; Prof. Dr. Dr. Uwe Henrik Peters, Klinik für Psychiatrie u. Psychotherapie der Universität zu Köln; Dr. med. Angela Spelsberg, S.M., Ärztliche Leiterin Tumorzentrum Aachen e.V., Aachen; Dr. med. Angelika Spur, Rielasingen; Joh. Adam Stupp, Publizist, Möhrendorf; Marion Trommenschläger, Dipl.- Pädagogin, Köln; Claudia u. Gerhard von Velsen, Köln; Knut Wiebe, Köln; Prof. (i.R.) Dr. med. Helga Wiersbitzky, Fachärztin für Radiologie, Greifswald; Prof. (i.R.) Dr. med. Siegfried Wiersbitzky, Facharzt für Kinder- u. Jugendmedizin, ehem. Inhaber d. Lehrstuhls für Allgemeine Pädiatrie u. Direktor d. Klinik u. Poliklinik für Kinder- u. Jugendmedizin d. Univ. Greifswald; Willy Wimmer, Staatssekretär a.D., Jüchen; Marion Zaglmaier, Lehrerin für Pflegeberufe, Nürnberg;

PS: Ein Brief gleichen Inhalts geht zur Information der Bürger an die Medien.

Quellenangaben

  1. Plenarprotokoll 18/115, Deutscher Bundestag, Stenografischer Bericht, 115. Sitzung, Berlin, den 2. Juli 2015, Seite 11063
  2. Nazipsychiatrie, Uwe Henrik Peters, ANA Publishers, Köln 2011, Seite 188
  3. Vergl.: Töten oder Sterben lassen, Robert Spaemann/Thomas Fuchs, Herder 1997
  4. Urteil des BVerfGR 39,1; Schwangerschaftsabbruch I, Abs. 147-149 vom 25.02.1975
  5. Jedes Leben schützen, Christian Hillgruber, Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 144 vom 25.6.2015, Seite 6
  6. Musterberufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen u. Ärzte, in der Fassung der Beschlüsse des 114. Deutschen Ärztetages 2011 in Kiel
  7. Deutsches Ärzteblatt 2015, 112(40)

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